Mobile Luftreinigung mit Raddatz

- Förderungsmöglichkeiten -

13.10.2021

Entdecken Sie mit uns die Möglichkeit der mobilen Luftreinigung!

VERÖFFENTLICHT IN

Haan (Rheinland)

Bedingt durch die Aussage vieler Virologen und des RKI, dass wir im Herbst mit einer 4. Welle rechnen müssen, ist es unser Ziel, die Präsenz unserer Kitas und Grundschulen weiter zu sichern. Daher haben wir ein Hygienekonzept entwickelt, welches unter anderem den Einsatz von mobilen Luftreinigern beinhaltet.

Auch Bund und Länder unterstützen uns dabei, einen normalen Schul- und Kindergartenalltag zu sichern. Seit dem 27. August 2021 können Fördermittel für die Anschaffung von Hochleistungsluftreinigern beantragt werden. Dies geht noch bis zum 10. Dezember 2021. 

Unser Lüftungsprogramm

Die Einsatzmöglichkeiten unserer mobilen Luftreiniger sind vielfältig und in fast allen Räumlichkeiten einsetzbar. Da die Raumluft immer in Bewegung ist, zum Beispiel durch die anwesenden Personen, kann man sicherstellen, dass auch die Luft in den hintersten Ecken eines Raumes gefiltert werden. Vor allem in Situationen, bei denen ein durchgängiges Querlüften nicht möglich ist, sind die Geräte äußerst effektiv und hilfreich. 

Wie hilft ein Luftreiniger in geschlossenen Räumen und öffentlichen Einrichtungen? 

  • die Belastung durch Viren, Bakterien und Pilzen wird durch die eingebauten Filter nahezu 100% reduziert
  • erhebliche Minimierung des Ansteckungsrisikos 
  • Filterung von anderen Partikeln, wie Feinstaub oder Pollen 
Mobile Luftreinigung Raddatz Gebäudereinigung und mehr GmbH
Mobile Luftreinigung Hygienekonzepte Desinfektion Raddatz Gebäudereinigung und mehr GmbH NRW Haan

Lüftungsprogramm II der Landesregierung

Um der Corona-Pandemie mit technischen Lösungen entgegenzuwirken, unterstützen der Bund und die Länder die Investitionen in Hochleistungsluftreiniger mit mehreren Förderprogrammen. Je nach Bundesland und Branche ist eine Förderung von bis zu 100% der Anschaffungskosten möglich.

Wesentliche Eckpunkte:
  • 90,4 Millionen Euro Fördermittel 
  • Start des Corona-Lüftungsprogramms II für Kindergärten und Schulen 
  • Antragsberechtigt sind Einrichtungen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden
Antrag stellen: